Pedalhelden c/o Rikscha-Mobil GmbH & Co. KG
Geschäftsführer Joscha Köppl
Marsstraße 11
80335 München
infoREMOVE@pedalhelden.de
RIKSCHA-MOBIL GmbH & Co. KG, Amtsgericht München, HRA 87650
Komplementär: Rikscha-Mobil Verwaltungs m.b.H, HRB 160190
Geschäftsführer: Joscha Köppl
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Die folgenden allgemeinen Miet- und Servicebedingungen sind Bestandteil sowohl aller Miet- und Serviceangebote als auch aller Miet- und Serviceverträge zwischen den Pedalhelden c/o RIKSCHA-MOBIL GmbH & Co. KG, vertreten durch Geschäftsführer Joscha Köppl, (im folgenden PEDALHELDEN) und dem jeweiligen Vertragspartner (im folgenden Kunde) und finden in ihrer jeweils gültigen Form auch für alle künftigen Verträge Anwendung.
Von diesen allgemeinen Miet- und Servicebedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung des Kunden. Entgegenstehenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich und für jeden Fall widersprochen. Die Angebote von PEDALHELDEN sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Der Mietvertrag bzw. eine Beauftragung für Dienstleistungen kommt erst durch eine Auftragsbestätigung oder durch Überlassung des Mietgegenstandes durch PEDALHELDEN zustande.
Gegenstand des Vertrages ist die Vermietung der in der Auftragsbestätigung oder im Lieferschein aufgeführten Einzelgeräte und Anlagen und /oder die Durchführung von Dienstleistungen. PEDALHELDEN behält sich das Recht vor, die im jeweiligen Vertrag genannten Geräte durch funktionsgleiche, andere Geräte zu ersetzen.
Die Mietzeit wird im Vertrag (wenn nicht anders vereinbart 9 Uhr bis 9 Uhr folgender Tag) festgehalten. Angefangene Tage zählen voll. Die Mindestmietzeit beträgt 4 Stunden. Die Mietzeit beginnt mit dem vereinbarten Tag der Bereitstellung bzw. dem Zeitpunkt der Auslieferung vom Lager von PEDALHELDEN und endet bei der Rücklieferung ins Lager von PEDALHELDEN. Verzögert sich das Eintreffen der Geräte bei PEDALHELDEN über die ursprünglich im Auftrag oder Lieferschein vereinbarte Mietzeit hinaus, wird der Mietpreis entsprechend nachberechnet. Von einer Verlängerungsabsicht der vereinbarten Mietzeit muss der Kunde PEDALHELDEN ohne schuldhaftes Zögern in Kenntnis setzen. Die Mietgebühr richtet sich, wenn nicht anders vereinbart, nach der jeweils gültigen Preisliste und ist unabhängig davon zu bezahlen, ob die Geräte tatsächlich benutzt wurden. Eine vorzeitige Rückgabe der Geräte bewirkt keine Vergünstigung der Mietgebühr. Die Preise für Dienstleistungen richten sich nach der jeweils gültigen Preisliste, wenn nicht anders vereinbart.
Der Versand /Transport der Geräte erfolgt auf Kosten des Kunden auf dem von PEDALHELDEN gewählten Versandweg, es sei denn, der Kunde schreibt eine bestimmte Versandart ausdrücklich vor. Die Kosten einer auf Wunsch des Kunden abgeschlossenen Transportversicherung gehen zu seinen Lasten. Der Gefahrenübergang tritt ein bei Abholung oder sobald PEDALHELDEN die Sache dem Spediteur oder einer sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person übergeben hat.
Der Kunde verpflichtet sich zur sorgfältigen und zweckmäßigen Behandlung der Mietsache. Alle Obliegenheiten, die mit dem Besitz, Gebrauch und dem Erhalt der Mietsache verbunden sind, sind zu beachten. Die Wartungs-, Pflege- und Gebrauchsempfehlungen von PEDALHELDEN sind zu befolgen. Der Kunde bestätigt durch den Mietvertrag, mit dem ordnungsgemäßen Gebrauch der Mietsache vertraut zu sein.
Insbesondere sind die einschlägigen Vorschriften für Veranstaltungen zu beachten (z.B. Unfallverhütungsvorschriften, Berufgenossenschaftliche Verordnungen, Versammlungsstättenverordnung etc.). Die vermieteten Geräte sind und bleiben Eigentum von PEDALHELDEN. Der Kunde ist verpflichtet, die Mietgegenstände gegen Verlust und Beschädigung zu sichern. Eine Untervermietung der Geräte ist nicht erlaubt. Der Kunde hat die Geräte in seinem unmittelbaren Besitz zu belassen und sie nur an den vereinbarten Einsatzorten zu verwenden. Die am Mietgegenstand angebrachten Seriennummern, Herstellerschilder oder andere Erkennungszeichen dürfen nicht entfernt, verdeckt oder in irgendeiner Weise entstellt werden. Der Kunde ermöglicht PEDALHELDEN die jederzeitige Überprüfung der Geräte. Der Verkauf sowie die Verpfändung ist untersagt. Von der Pfändung, durch Inanspruchnahme Dritter oder bei Verlust ist PEDALHELDEN unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Anfallende Interventionskosten trägt der Kunde.
Der Kunde haftet für alle Schäden (z.B. Verlust, Diebstahl, verursachte Defekte, Transportschäden, Feuer- und Wasserschäden, Witterung, Verschmutzung u.a.) an der Mietsache, die während der Mietzeit an den Mietgeräten und Zubehör durch ihn oder Dritte entstehen. Auch den Schaden der zufälligen Beschädigung sowie Schäden aufgrund höherer Gewalt trägt der Kunde. Im Falle eines Totalschadens hat der Kunde ungeachtet des aktuellen Marktwertes den Wiederbeschaffungswert zzgl. Beschaffungskosten zu ersetzen, unabhängig davon, ob er den Schadensfall zu vertreten hat. Sollte die Mietsache oder ein Teil davon entwendet werden, ist der Kunde verpflichtet, umgehend polizeiliche Anzeige zu erstatten und PEDALHELDEN zu benachrichtigen.
Ein Haftpflichtversicherungsschutz besteht nur, wenn die Mietsache (Fahrradrikscha oder Conference-Bike) von den bei der Versicherung von PEDALHELDEN registrierten Rikschafahrern bedient wird. Die Deckungssummen sind wie folgt:
2.000.000 Euro für Personenschäden
1.000.000 Euro für Sachschäden
75.000 Euro für Vermögensschäden.
Die Mietsache selbst ist nicht versichert, es wird dem Kunden empfohlen, zu seinen Lasten eine entsprechende Versicherung zum Wiederbeschaffungswert abzuschließen. Die Einholung der notwendigen Genehmigungen, Konzessionen, GEMA-Anmeldungen etc. sowie die Übernahme deren Kosten liegen im Verantwortungsbereich des Kunden.
Die Geräte werden in technisch einwandfreiem, geprüftem Zustand bereitgestellt. Jeweils erforderliches und/oder angefordertes Zubehör wird beigepackt. Der Kunde hat Gelegenheit, dies bis zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs zu überprüfen. PEDALHELDEN haftet für den funktionstüchtigen Zustand der Geräte nur bis zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs. RPEDALHELDEN haftet im Falle von verspäteter oder nicht erbrachter Leistung nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Eine Haftung von PEDALHELDEN für Sach-, Personen- oder Vermögensschäden, die sich aus dem Mietgebrauch ergeben können, besteht nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Alle Haftungsbeschränkungen von PEDALHELDEN gelten auch gegenüber Dritten. Der Kunde ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen seiner Möglichkeiten mitzuwirken und evtl. Schäden gering zu halten. Etwaige Mängel der Mietgeräte sind PEDALHELDEN unverzüglich anzuzeigen. PEDALHELDEN ist dann Gelegenheit zu geben, den Mangel an den Mietgeräten zu beheben oder andere, gleichartige Mietgeräte zur Verfügung zu stellen. Unterlässt der Kunde schuldhaft die Anzeige eines Mangels, tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein. Hat der Kunde die Mietsache bearbeitet oder Veränderungen vorgenommen, ist eine Gewährleistung wegen Mangel an der Mietsache ausgeschlossen. Wird die Mietsache auf Verlangen des Kunden untersucht und zeigt sich hierbei kein Mangel an der Mietsache, so hat der Kunde die PEDALHELDEN hierdurch entstandenen Aufwendungen zu ersetzen. Sämtliche o.g. Regelungen gelten auch dann, wenn von PEDALHELDEN Personal zur Verfügung gestellt wird.
Der Kunde verpflichtet sich, PEDALHELDEN von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die aus Anlass oder im Zusammenhang mit der Miete von Geräten gegen PEDALHELDEN erhoben werden. Der Freistellungsanspruch von PEDALHELDEN gegen den Kunden umfasst auch die Kosten, die PEDALHELDEN für die Abwehr von Ansprüchen Dritter entstehen. Bei Ausfall des Mietobjekts beschränkt sich der Schadenersatz auf den Mietpreis. Weitere, darüber hinausgehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Im Falle der Nutzung und des Betreibens von Fahrzeugen, die nicht zum Bestand der Firma PEDALHELDEN gehören, übernimmt PEDALHELDEN keine Haftung. Dies gilt auch dann, wenn diese Fremdfahrzeuge durch Personal von PEDALHELDEN bedient werden.
Touren finden bei jedem Wetter statt. Bei Rücktritt des Kunden vom Vertrag/Buchung gelten die Pedalhelden-Stornobedingungen.
Bei Rücktritt des Kunden vom Vertrag/Buchung, gleich aus welchem Grund, fordern Pedalhelden ohne Nachweis eines Schadens den vereinbarten Gesamtpreis für Miete, Reservierung, Buchung und Bearbeitungs-Service als Stornierungskosten ein.
Bei frühzeitiger Stornierung ermäßigen sich diese wie folgt:
-bis 3 Tage vor Ihrem Tour-Termin-Tag: 0% des Gesamtpreises (komplette Rückerstattung!)
-bis 2 Tage vor dem Tour-Termin: 30% des Gesamtpreises
-bis 1 Tag vor dem Tour-Termin: 50% des Gesamtpreises
-am Tour-Termin selbst: 75% des Gesamtpreises
-ab 3h vor Tourstart: 100% des Gesamtpreises (noShow)
Für Privatpersonen (Verbraucher gem. BGB) gilt: Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Widerrufsbelehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Pedalhelden c/o RIKSCHA-MOBIL GmbH & Co. KG, Marsstraße 11, 80335 München, Tel. 089- 51 61 99 11, E-Mail: info@pedalhelden.de. Das Widerrufsrecht erlischt mit der Entgegennahme der Leistung von PEDALHELDEN durch den Kunden
Die Vereinbarung von Lieferungen und Auftragsfahrten erfolgt unter dem Vorbehalt rechtzeitiger Liefermöglichkeit. Wird die Einhaltung des Termins aus Umständen, die PEDALHELDEN zu vertreten hat, unmöglich, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen ist ausgeschlossen. Unvorhergesehene, von PEDALHELDEN nicht zu vertretende Ereignisse, gleichgültig ob seitens PEDALHELDEN oder seiner Lieferanten, wie z.B. Streik, Aussperrung, Unfallschaden, Betriebsstörungen, etc. berechtigen PEDALHELDEN – unter Ausschluss von Schadenersatzansprüchen des Kunden – vom Miet- und Servicevertrag zurückzutreten oder den Beginn der Mietzeit um die Dauer der Verhinderung hinauszuschieben.
Grundsätzlich ist die Miet- und/oder Servicegebühr bei Herausgabe der Mietsache durch PEDALHELDEN bzw. bei Beginn der Serviceleistung fällig. Rechnungen sind, wenn nicht anders vereinbart, sofort nach Erhalt ohne Abzug zahlbar. Bei längerer Mietdauer ist PEDALHELDEN berechtigt, Zwischenrechnungen zu stellen. PEDALHELDEN ist berechtigt, eine Kaution und Vorkasse nach seiner Wahl vom Kunden zu verlangen. Verzug tritt nach dem Zeitpunkt der Fälligkeit ohne weitere Erinnerung ein. Bei Zahlungsverzug ist es PEDALHELDEN gestattet, die weitere Benutzung der Mietsache zu untersagen, deren sofortige Rückgabe zu verlangen und sämtliche Serviceleistungen einzustellen. Bei Überschreiten des Fälligkeitsdatums der Rechnungen von mehr als 5 Tagen ist PEDALHELDEN berechtigt, vom Fälligkeitszeitpunkt an Verzugszinsen in Höhe von 6% über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Der Kunde kann gegen die Forderungen von PEDALHELDEN nur aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
Der Kunde hat auf seine Kosten und Gefahr die Mietgeräte nach Ablauf der Mietzeit unverzüglich an PEDALHELDEN zurückzugeben. Bei verspäteter Rückgabe hat der Kunde PEDALHELDEN jeden daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Wird die Mietsache nicht in ordnungsgemäßem Zustand zurückgegeben, hat der Kunde unbeschadet weiterer Schadensersatzansprüche PEDALHELDEN für die Zeit, die für die Instandhaltung und Reparatur erforderlich ist, den vollen Mietpreis zu entrichten. Verzichtet der Kunde auf die Mitwirkung bei der Bestandsaufnahme der Mietsache bei Rückgabe, erkennt er die von PEDALHELDEN erstellte Bestandsaufnahme an. Mit der Rücknahme der Mietsache bestätigt RIKSCHA-MOBIL nicht, dass diese mängelfrei übergeben worden ist. PEDALHELDEN behält sich eine eingehende Prüfung innerhalb zwei Kalendertagen vor.
Erfüllungsort ist der Firmensitz der RIKSCHA-MOBIL GmbH & Co. KG, Marsstraße 11, 80335 München. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages nicht rechtswirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem angestrebten Zweck am nächsten kommt. Der Gerichtsstand ist München. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Für den Verkauf von Waren gelten darüber hinaus unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen Verkauf.
Pedalhelden, c/o RIKSCHA-MOBIL GmbH & Co. KG, Marsstraße 11, 80335 München Stand: April 2011